Stalking ist Körperverletzung…

in die Rechtschsprechung zu diesem Thema kommt Bewegung.

Es gibt ein Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen

vom 18.03.2010 / Volltext: L12 VG 2/ 06.

Hier werden auch gewaltlose Nachstellungen auf Dauer als tätlicher Angriff,

mithin als Körperverletzung bewertet.

Vielleicht eine Hilfe für alle Betroffenen , die sich mit den Ihnen vorsätzlich

zugefügten Schäden bis jetzt allein auf weiter Flur gefühlt haben.

Weiterführende Hinweise sind auch zu finden im Allgemeinen Persönlichkeits-

recht -im sogenannten “……Lebach-Urteil ” von 1973 ( Wikipedia.org/Wiki/

Allgemeines Persönlichkeitsrecht)- das den besonderen Schutz des Privat-

sphäre beschreibt.Ob das wohl greift in unseren Fällen - oder sind die Gesetze

für ganz andere Menschen als Stalkingbetroffene gemacht?

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