Stalking ist Körperverletzung…
in die Rechtschsprechung zu diesem Thema kommt Bewegung.
Es gibt ein Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen
vom 18.03.2010 / Volltext: L12 VG 2/ 06.
Hier werden auch gewaltlose Nachstellungen auf Dauer als tätlicher Angriff,
mithin als Körperverletzung bewertet.
Vielleicht eine Hilfe für alle Betroffenen , die sich mit den Ihnen vorsätzlich
zugefügten Schäden bis jetzt allein auf weiter Flur gefühlt haben.
Weiterführende Hinweise sind auch zu finden im Allgemeinen Persönlichkeits-
recht -im sogenannten “……Lebach-Urteil ” von 1973 ( Wikipedia.org/Wiki/
Allgemeines Persönlichkeitsrecht)- das den besonderen Schutz des Privat-
sphäre beschreibt.Ob das wohl greift in unseren Fällen - oder sind die Gesetze
für ganz andere Menschen als Stalkingbetroffene gemacht?
Dieser Eintrag wurde am 11.5.2010 um 09:28 verfasst und befindet sich in Allgemein. Sie können alle Antworten zu diesem Eintrag über den Feed RSS 2.0 mitverfolgen. Hinterlassen Sie eine Antwort oder einen Trackback-Link zu Ihrer eigenen Homepage.